Einreiseprotokoll für Trekking- und Bergsteigerexpeditionen in Nepal:
Nach den von der Ministerium für Kultur, Tourismus und ZivilluftfahrtAlle ausländischen Touristen, die Nepal für Bergsteigerexpeditionen und Trekking besuchen, müssen die folgenden Bedingungen einhalten, um das Risiko einer COVID-19-Infektion zu minimieren. Die Bedingungen in diesem Dokument sind gültig, bis die nepalesische Regierung eine neue offizielle Mitteilung dazu veröffentlicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für ausländische Touristen, die Nepal für Trekking- und Bergsteigerexpeditionen besuchen:
- Alle Touristen, die zum Bergsteigen und Trekking nach Nepal kommen, müssen vor ihrer Ankunft das erforderliche Visum beantragen. Für Länder, in denen derzeit kein Visum für Nepal verfügbar ist, müssen sich Expeditionsteams oder Trekker mit ihrem Reise-/Trekkingbüro in Nepal abstimmen, um eine vorherige Genehmigung für die Einreise nach Nepal zu erhalten. Für die vorherige Visumsgenehmigung müssen die in Nepal ansässigen Agenturen alle vorgeschriebenen Angaben zu den Kunden und relevanten Details an das Department of Tourism (DoT) für Expeditionsteams und die Nepal Tourismusbehörde Für Trekkingtouren ist vorab eine Visumsempfehlung bei der Einwanderungsbehörde einzureichen. Die zuständige Agentur wird über die Visumsempfehlung informiert.
- Touristen, die mit einer Visumsempfehlung und einer vorherigen Genehmigung gemäß Artikel 1 nach Nepal einreisen, wird das Visum am Einreiseort von der Einwanderungsbehörde ausgestellt.
- Touristen, die nach Nepal einreisen, müssen am Einreisepunkt der nepalesischen Einwanderungsbehörde die folgenden Dokumente vorlegen:
a) Negativer Bericht eines RT-Tests (Polymerase-Kettenreaktion: PCR), der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde.
b) Visum oder vorheriges Genehmigungsdokument (siehe Artikel 1) für die Einreise nach Nepal.
c) Hotelbuchung für mindestens 7 Tage Quarantäne in Nepal.
d) Versicherungsschutz von mindestens US$ 5,000.00 (fünftausend US-Dollar) gegen COVID-19 pro Person.
4. Nach der Einreise nach Nepal müssen Touristen mindestens 7 Tage in Hotelquarantäne bleiben.
5. Touristen müssen sich am fünften Tag der Hotelquarantäne auf eigene Kosten einem PCR-Test unterziehen und dürfen nach Erhalt eines negativen RT-PCR-Testberichts zu Expeditionen oder Trekkingtouren aufbrechen.
6. Gemäß Artikel 5 wird die Quarantäne eines Touristen, der positiv auf COVID-19 getestet wurde (RT PCR), verlängert, bis er/sie einen negativen RT PCR-Testbericht erhält.
7. Expeditions- oder Trekkingteams müssen Teammitgliedern aus Nepal einen Versicherungsschutz gegen COVID-100,000.00 in Höhe von mindestens 19 NPR (nur einhunderttausend Nepalesische Rupien) bieten, bevor sie die Genehmigung für eine Expedition oder ein Trekking einholen.
8. Während einer Expedition oder Trekkingtour in Nepal sind die Gesundheitsprotokolle des Gesundheits- und Bevölkerungsministeriums der nepalesischen Regierung ordnungsgemäß zu befolgen.
9. Weitere Bedingungen und Bestimmungen für Touristen in Nepal richten sich nach den regelmäßigen Bekanntmachungen und Aktualisierungen des Tourismusministeriums. Die zuständige Agentur informiert ihre Kunden/Touristen vor der Expedition oder Reise ausführlich über die Einreisebestimmungen. Trekking in Nepal.
